Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein weites Feld und hat nicht nur mit dem Bauen etwas zu tun. Bereits beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie empfiehlt sich die Beratung durch den Fachanwalt als eigenen Interessenvertreter (was dem Notar als Amtsperson untersagt ist), um ungünstige Vertragsgestaltungen zu vermeiden – z.B. im Hinblick auf Mängelhaftung, die Gestaltung von Dienstbarkeiten beim Kauf oder Verkauf von Hinterlandgrundstücken, die Begründung von Erbbaurechten bei „ horizontaler Grundstücksteilung“ oder die Gestaltung von Grundstücksübertragungen als steuergünstige Erbfolgeregelung.

Aber auch beim Kauf der Immobilie lohnt sich die Beratung durch die „Bau-Fachfrau“, um für den eventuellen Fall einer Scheidung der kaufenden Ehegatten oder die Erbfolge eine Teilungsversteigerung zu vermeiden. Auch in den Verfahren der Teilungsversteigerung und der Zwangsversteigerung habe ich Kompetenz und Erfahrung.

Seit 30 Jahren habe ich für meine Mandanten zahlreiche und komplizierte Teilungsversteigerungen und Zwangsversteigerungen durchgeführt, um für diese –  als Gläubiger oder Beteiligte, z.B. die WEG – optimale Verwertungserlöse zu erzielen.

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