Baurecht

Das private Baurecht war im BGB bis 31.12.2017 im Werkvertragsrecht nur rudimentär behandelt und ließ viele Fragen offen. Mit der Baurechtsreform hat der Gesetzgeber für die ab 1.1.2018 abgeschlossenen Bau-, Architekten- und Bauträgerverträge detaillierte Regelungen (teils in Anlehnung an die VOB/B, in Voraussetzung und Rechtsfolge jedoch abweichend) geschaffen, welche die Baubeteiligten im Hinblick auf Formen, Fristen und Einigungsmöglichkeiten vor viele Probleme stellen.

Die VOB/B, die als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ausdrücklich vereinbart werden muss, sucht den fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Auftraggebers und denen des Auftragnehmers. Jedoch wird ebenfalls die Einhaltung von Formen und Fristen gefordert, welche bei Nichteinhaltung z.B. aus Unkenntnis, zu empfindlichen Rechtsverlusten führt. 

Sowohl für private Bauherren als auch für Unternehmer empfiehlt sich daher von vornherein die Unterstützung des Bauanwalts als  „Sonderfachmanns Recht“ neben dem Statiker oder dem TGA-Fachingenieur einzuplanen. Dessen fachkundige Beratung hilft Kosten zu sparen. Die fachkundige Prozessvertretung verhindert vermeidbare Katastrophen.

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