Architektenrecht

Architekten und Ingenieure und die HOAI:

Selten oder garnicht hat es in der BRD eine Berufsgruppe gegeben, der die eigene Honorarordnung so viel Schwierigkeiten bereitete - einerseits im Hinblick auf die Aufstellung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung, die den strengen Anforderungen der Gerichte standhält und andererseits im Hinblick auf das Verständnis vieler Bauherren, für alles zu haften, möglichst zu einem Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze.

Die Probleme im Recht der Architekten und Ingenieure beschränken sich nicht auf das Preisrecht, sondern beinhalten viele Fragen zur Haftung, u.a. zur Haftung für die Mängel der Leistungen der ausführenden Unternehmer oder die Überschreitung der Bauzeit, aber auch im Hinblick auf den Rückgriff auf die eigene Haftpflichtversicherung. Auch hier ist die Beratung und aktive Unterstützung durch den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (oder die Fachfrau), von der Vertragsgestaltung an bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfristen der Bauunternehmer, sowie in Bezug auf die Unterstützung des Bauherrn bei der Durchsetzung der Mängelansprüche der gegenüber den ausführenden Unternehmern, gefragt.

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